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Hygienebehälter im Herren-WC – Pflicht gemäß ASR A4.1

Auch in Herren-Toiletten ist die Ausstattung mit Hygienebehältern vorgeschrieben. Die Technische Regel für Arbeitsstätten
ASR A4.1 verlangt, dass mindestens eine Toilettenzelle mit einem Hygienebehälter mit Deckel ausgestattet sein muss –
unabhängig vom Geschlecht der Nutzenden. Diese Maßnahme ermöglicht die diskrete Entsorgung von Sanitätshilfsmitteln und trägt zur Hygiene
sowie zum Schutz der Sanitäranlagen bei.

Was laut ASR A4.1 zu beachten ist:

  • Bereitstellung eines verschließbaren Hygienebehälters mit berührungsfreier Bedienung (z. B. Fußmechanismus)
  • Hygienebeutel zur diskreten Nutzung in der Toilettenzelle
  • Optional: abschließbare Aufbewahrungseinrichtungen für persönliche Hilfsmittel im Vorraum
  • Kennzeichnung der entsprechend ausgestatteten Zelle gemäß ASR A4.1 Abschnitt 5.4

Weitere Informationen zur Regelung findest du direkt bei der BAuA:
FAQ zur ASR A4.1 – Hygienebehälter in Herren-Toiletten

CleanUp – Hygienebehälter im Mietservice inklusive EntsorgungRoter Text auf grauem Feld

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