Ziel dieses Beitrags: Information und Orientierungshilfe für Unternehmen, Behörden oder Bildungseinrichtungen - Organisationen und Einrichtungen aller Art, die ihre Waschraumausstattung rechtzeitig anpassen möchten.
Waschraumhygiene-Richtlinien-2026
Das Wichtigste auf einen Blick
Ab dem Jahr 2026 gelten neue Hygienevorgaben für sanitäre Einrichtungen, die sowohl Waschräume als auch Toiletten betreffen und sich unmittelbar auf Ausstattung sowie Organisation auswirken. Dabei steht das Ziel im Vordergrund, die Waschraumhygiene deutlich zu verbessern: So sollen künftig Hygieneboxen, berührungslose Spendersysteme und klar geregelte Reinigungsabläufe verpflichtend eingeführt werden. Zudem stärken die neuen Vorgaben den Arbeitsschutz, wodurch sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Gesundheit von Mitarbeitenden und Besuchern nachhaltig zu schützen.
Die Grundlage hierfür bilden geplante Anpassungen technischer Regeln, unter anderem:
- ASR A4.1 – Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sanitärräume
- TRBA 250 – Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe
- Empfehlungen der BGHM – Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- Auch die Bundesregierung kündigt neue Arbeitsschutz- und Hygieneregelungen an.
Waschraumhygiene: was gilt bereits und was wird voraussichtlich ergänzt
Die Hygieneanforderungen für gewerbliche Waschräume basieren auf einer Vielzahl bestehender Regelwerke. Dazu zählen unter anderem die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A4.1), die TRBA 250 sowie das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Vorgaben bilden die Grundlage für einheitliche Standards, sowohl in der Ausstattung als auch in der Nutzung sanitärer Einrichtungen.
Auf Grundlage dieser bestehenden Regelungen befinden sich derzeit ergänzende Vorschriften in Abstimmung. Diese sollen voraussichtlich Ende 2025 veröffentlicht und anschließend ab 2026 als verbindlicher Branchenstandard eingeführt werden. Ziel ist es, die bisherigen Anforderungen nicht nur zu konkretisieren, sondern auch an aktuelle Entwicklungen anzupassen – insbesondere im Hinblick auf Hygiene, Arbeitsschutz und Nutzerkomfort.
Darüber hinaus gelten bereits heute verbindliche Mindestanforderungen, die bei der Planung, Ausstattung und Reinigung gewerblicher Waschräume berücksichtigt werden müssen:
Hygieneboxen …
… sind laut §6 ArbStättV Teil der Körperpflegeausstattung und in Damen-und Herrentoiletten vorgeschrieben.
==> Ab 2026 wird voraussichtlich die Pflicht zur Bereitstellung von Hygieneboxen in allen Toiletten verbindlich – nicht nur in Damentoiletten, sondern auch in Herrentoiletten, sofern dort geschlossene WC-Kabinen vorhanden sind und auch in Unisex-Toiletten, da sie für alle Geschlechter vorgesehen sind und ebenfalls geschlossene Kabinen haben.
Berührungslose Spendersysteme …
… werden von der TRBA 250 empfohlen, um Infektionsrisiken zu minimieren.
==> Künftig sollen sensorgesteuerte Spendersysteme verbindlich vorgeschrieben sein – für Seife, Desinfektion und Händetrocknung. Ziel ist die Vermeidung von Kreuzkontaminationen.
Reinigungs- und Wartungsdokumentation …
… ist nach §36 desInfektionsschutzgesetzes (IfSG) für Gemeinschaftseinrichtungen verpflichtend. Die Dokumentation umfasst Reinigungsintervalle, eingesetzte Mittel und verantwortliche Personen.

Dokumentation wird Pflicht – Bild: Pixabay-Lizenz
==> Die Pflicht zur regelmäßigen, nachweisbaren Dokumentation wird voraussichtlich auf alle Betriebe mit Publikumsverkehr ausgeweitet.
Schulungen für Reinigungspersonal …
… sind laut Empfehlungen der BGHM in sensiblen Bereichen erforderlich.

Schulung und Information – Waschraumhygiene-Richtlinien-2026 – Hygienevorgaben – Arbeitsschutz 2026
==> Ab 2026 soll eine nachweisbare Schulungspflicht für alle Reinigungskräfte gelten – inklusive Arbeitsschutz und Infektionsprävention. Inhalte sind u. a. sachgerechte Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Arbeitsschutz und Umgang mit kontaminierten Materialien.
Raumgestaltung …
…muss laut ASR A4.1 Mindestbeleuchtung, Sichtschutz und angemessene Wegeführung sicherstellen.

Waschraumhygiene-Richtlinien-2026 – Raumgestaltung überprüfen
==> Voraussichtlich werden die Anforderungen konkretisiert und verschärft: z. B. 500 Lux Beleuchtung am Spiegel, wettergeschützte Zugänge, max. 300 m Entfernung vom Arbeitsplatz.
Was bedeutet das für Ihre Einrichtung?
Unternehmen sollten bereits jetzt:
- Ihre Waschräume sowohl technisch als auch hygienisch überprüfen und gegebenenfalls optimieren.
- Die Dokumentation sowie die Reinigungsintervalle gezielt organisieren, damit alle Abläufe nachvollziehbar bleiben und zugleich rechtlichen Anforderungen genügen.
- Hygieneboxen und Spendersysteme konsequent auf aktuelle Vorgaben und Empfehlungen abstimmen.
Waschraumhygiene-Richtlinien-2026: so bereiten Sie sich darauf vor
- Bestandsaufnahme: Welche Ausstattung ist bereits vorhanden?
- Lücken identifizieren: Fehlen Hygieneboxen, berührungslose Spender oder fehlen Dokumentationen?
- Schulung organisieren: Reinigungspersonal rechtzeitig informieren, schulen und einarbeiten > Arbeitsschutz 2026
- Mietservice prüfen: Flexible Full-Service-Lösungen prüfen mit Wartung, Austausch und ggf. umweltgerechter Entsorgung von Hygieneabfall.

CleanUp-Service – Waschraumhygiene-Richtlinien-2026 – Hygienevorgaben – Grafik: Pixabay Lizenz
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Unser Tipp
Mit einem professionellen Mietservice von CleanUp-mietspender für Hygieneboxen, Spendersysteme und auch Schmutzfangmatten sind Sie nicht nur hygienisch auf der sicheren Seite, sondern zugleich organisatorisch bestens aufgestellt.
Denn zusätzlich zur hochwertigen Ausstattung profitieren Sie auch von einem umfassenden Servicepaket, das Wartung, Austausch sowie persönliche Beratung aus einer Hand umfasst. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wasch- und Sanitärräume jederzeit den aktuellen Hygieneanforderungen entsprechen. Hier können Sie sich eingehend über die Vorteile unseres Mietservices für Spendersysteme und Schmutzfangmatten informieren und was CleanUp ausmacht – CleanUp – der Partner an Ihrer Seite
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Pro + Kontra von berührunglosen Spendersystemen